Information - Verbraucher- und Privatinsolvenz
Wer wir sind? Wir sind ein Team von Spezialisten (Kaufmann, Jurist), die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können.
Der Weg zur Schuldenfreiheit
Als Privatperson, die nie selbständig war (üblicherweise „Verbraucher“ genannt), müssen Sie zuerst einmal eine nach § 305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beauftragen - Privatinsolvenz bonn
Auch verlangt der Gesetzgeber, dass die Beratung persönlich stattfindet. Insolvenzanträge ohne diese Beratung werden von den Gerichten in der Regel abgelehnt.
Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt
Der Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens:
Es findet ein kostenfreier und unverbindlicher Erstberatungstermin (Dauer: 1 – 2 Stunden) in unseren Büroräumen statt. Sofern Sie sich dann zu unserer Beauftragung entschließen, übernehmen wir für Sie die weiteren Briefwechsel mit Ihren Gläubigern. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird durch uns eingeleitet. Sie müssen uns lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie brauchen im weiteren Verlauf nur wenige Termine in unserem Büro wahrzunehmen. Zur eventuellen Stellung eines Insolvenzantrages müssen Sie auf jeden Fall persönlich bei uns vorstellig werden, da der Antrag höchstpersönlich durch Sie unterschrieben werden muss.
Ansonsten kommunizieren wir gerne auch telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen. Für Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.
Fragen zur Privatinsolvenz?
Wenn Sie Fragen haben zu Privatinsolvenz, melden Sie sich einfach bei uns. Lieber einmal zu viel als zu wenig.
Sofern notwendig, erstellen wir für Sie auch die P-Konto-Bescheinigung zum Schutz Ihres Kontoguthabens.
Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln dann bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt. Dann werden wir Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Es wird den Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung angeboten, die mindestens dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens entspricht. Dieser pfändbare Teil des Einkommens wird anhand der Pfändungstabelle gemäß § 850 c Abs. 3 ZPO ermittelt. Es werden Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatten) berücksichtigt. Bei Unpfändbarkeit wird eine Mindestrate von 30,00 € angeboten.
Die Tabelle erhalten Sie bei uns im Rahmen der persönlichen Beratung.
Die monatliche Rate, die dem pfändbaren Teil oder der Mindestrate von 30,00 € entspricht, wird längstens für die Laufzeit von 6 Jahren angeboten und nach Quoten auf die einzelnen Gläubiger verteilt. D. h. der Gläubiger mit der höchsten Forderung bekommt nach Quote den größten Teil der monatlichen Rate angeboten, sodass die angebotene Rate fair auf alle Gläubiger verteilt wird - Privatinsolvenz bonn.
Stimmen alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zu, zahlen Sie, wie vereinbart die monatliche Rate, und sind nach längstens 6 Jahren schuldenfrei ohne einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.
Prävention - Überschuldung vermeiden
Schulden können gefährlich werden: kritisch wird es, wenn dann die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, der Strom droht abgestellt zu werden.
Die Ursachen können vielfältig sein: stets das neueste Handy zu besitzen, verführerische Handyverträge mit Flatrates, leichtsinnige Internetnutzung, Online-Einkäufe sowie das bargeldlose Zahlen mit Kreditkarten ist nur eine kleine Auswahl an Möglichkeiten, leicht in die Überschuldung zu kommen. Aber auch durch betrügerische Internetanbieter.
Diese Situation zieht sich durch alle Altersgruppen von ganz jungen Menschen bis zu Rentnern. Allerdings fallen viele junge Menschen auf Grund von Unerfahrenheit schneller in die gestellten Schuldenfallen. Grundsätzlich gilt aber hier, wie so oft im Leben, dass nur sprechenden Menschen geholfen werden kann. Den Kopf in den Sand stecken, hilft auf Dauer nicht weiter.
Das Ziel der Schuldnerberatung bonn ist es, Sie dauerhaft aus der Überschuldung zu befreien und auch zukünftig Situationen zu vermeiden, die Sie in die Überschuldung treiben. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien, zukünftige Notlagen zu vermeiden.
Privatinsolvenz . Verbraucherinsolvenz in Köln
Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich Privatinsolvenzantrag)!
Stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zu, scheitert dieses und wir können für Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen - Privatinsolvenz bonn
Der Insolvenzantrag ist ein umfangreiches Antragsformular, welches wir für Sie selbstverständlich fachlich kompetent ausfüllen und an das zuständige Insolvenzgericht übersenden.
Bei den hiesigen Insolvenzgerichten sind die Bearbeitungszeiten der Insolvenzanträge erfreulicher Weise sehr kurz. Schon innerhalb von 1 bis 3 Wochen werden die Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel eröffnet.
Sie brauchen dabei im Regelfall nicht an einem gerichtlichen Termin teilzunehmen. Der zuständige Richter fasst einen Beschluss und ordnet Ihnen einen Insolvenzverwalter bei. Sie werden hierüber schriftlich per Post in Kenntnis gesetzt.
Der Insolvenzverwalter prüft dann anhand des durch uns ausgefüllten Antrages, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, welches die bescheidene Lebensführung übersteigt, z. B. Immobilien, Grundstücke, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände etc.. Dieses würde verwertet werden. Auch der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens müsste von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Das Insolvenzverfahren läuft längstens 6 Jahre. Nach 6 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung und werden von Ihren Schulden, die vor Insolvenzantragstellung entstanden sind, befreit.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erlangen und zwar, wenn Sie 35 % Ihrer Forderungen zuzüglich Verfahrenskosten aufbringen können.
Auch die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren ist möglich, wenn innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren aufgebracht werden konnten.
Im Insolvenzverfahren sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzukommen, d. h. jegliche Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, anderenfalls könnte Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden - Privatinsolvenz bonn.
Der Sonderfall:
die gerichtliche Schuldenbereinigung
In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass die Gläubiger zwar nicht alle, aber mit Mehrheit einem Vergleich zugestimmt haben. Das Gesetz schafft hier eine besondere Möglichkeit:
Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger und mehr als die Hälfte der gesamten Schuldensumme zugestimmt hat, kann das Gericht in einem eigenen Verfahren die fehlenden Zustimmungen ersetzen.
Einzelne Gläubiger können also in der Regel nicht einen Vergleich torpedieren.
Auf Wunsch führen wir auch dieses Verfahren für Sie durch. Nähere Einzelheiten erhalten Sie im Rahmen der persönlichen Beratung.