P-Konto - Pfändungsschutzkonto eröffnen - Information
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Rechtsanspruch, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, führen zu lassen. Ein P-Konto ist ebenfalls ein Girokonto, mit dem der normale Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Zusätzlich bietet es aber völlig unbürokratisch Schutz bei einer Kontopfändung. So sind Arbeitseinkommen, Renten und/oder Sozialleistungen ebenso geschützt wie finanzielle Unterstützungen durch Dritte.
Gut zu wissen: Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.500,00 Euro. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden.
Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen.
Nur ein P-Konto pro Person
Ein P-Konto kann nur auf den Namen einer Person geführt werden, nämlich als sogenanntes Einzelkonto. Wenn mit einer Pfändung zu rechnen ist, sollte beispielsweise jeder Kontoberechtigte eines Gemeinschaftskontos, ein eigenes Einzelgirokonto eröffnen. Anschließend kann dann jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen. Dabei müssen Sie Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur Eines haben. Aber Achtung: Ob das tatsächlich so ist, kann überprüft werden und mit Falschangaben machen Sie sich hier schnell strafbar!
Sie möchten den Kontopfändungsschutz nutzen?
Dann werden Sie aktiv! Sie können sich entweder ein neues Konto gleich als P-Konto einrichten, oder Sie lassen das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank. Diese muss das bestehende Girokonto kostenfrei in ein P-Konto umwandeln. Die Kontoführung dagegen ist nicht mehr kostenfrei, darf allerdings allerdings auch nicht teurer sein als zuvor.
Gut zu wissen: Wenn das Konto bereits gepfändet wurde, ist die Bank verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vorzunehmen!