Schuldnerberatung Bonn

Die Hilfe bei Überschuldung - Bonn-Beuel

Geldsorgen Schuldenrechnen - Schuldnerberatung Bonn-Beuel

Herzlich willkommen bei der Schuldnerberatung Bonn

Lassen Sie sich von uns beraten - wir helfen Ihnen weiter!

Schuldnerberatung Bonn-Beuel

Willkommen bei Schuldnerberatung-Bonn
- kompetente Schuldnerberater

Ihre Schulden sind Ihnen hoffnungslos über den Kopf gewachsen?
Sie wissen nicht mehr, wovon Sie Ihre Rechnungen bezahlen sollen?
Der Gang zum Briefkasten wird jeden Tag schwerer und länger?

 

Dann ist es gut zu wissen, dass wir von der Schuldnerberatung Bonn - Beuel:

  • Ihnen professionell bei allen Fragen zur Seite stehen.
  • Verhandlungen mit allen Gläubigern übernehmen um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Ihnen selbstverständlich auch kompetent und diskret bei der Stellung eines Insolvenzantrages helfen werden.
  • Ihre Schuldensituation mit Ihnen zusammen analysieren.
  • Strategien mit Ihnen entwickeln, um Ihre Situation schnellstmöglich zu verbessern.

Kann ein Insolvenzverfahren nicht mehr vermieden werden, begleiten wir Sie selbstverständlich im Eröffnungsverfahren oder bei dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Zum Beispiel prüfen wir, ob Sie Anspruch auf Kostenstundung im Verfahren haben und was Sie tun müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten. Auf jeden Fall entscheiden Sie mit unserer Unterstützung wie Sie Ihre Schulden abbauen möchten.

 

Bei uns finden Sie genau die richtige professionelle Hilfe um sich nicht mehr alleine und verloren zu fühlen.
Gemeinsam mit uns schaffen Sie das!
- Schuldnerberatung Bonn-Beuel -

 

 

Kostenlose Erstberatung - Soforthilfe

Bei unserer ersten kostenfreien Beratung informieren Sie uns über Ihre persönliche Lage. Wir erarbeiten mit Ihnen ein Bild Ihrer persönliche Situation und sehen uns dafür Ihre Einnahmen und Ausgaben an. Sollte es erforderlich sein, helfen wir kurzfristig, beispielsweise die Zwangsräumung Ihrer Wohnung oder eine drohende Einstellung der Energiebelieferung abzuwenden.

Zeit ist ein wervolles Gut! Deshalb sollten Sie sie nicht ungenutzt verstreichen lassen! Schicken Sie uns per E-Mail Ihren Terminwunsch und geben Sie am besten einen alternativen Termin gleich mit an! So können wir ganz schnell einen Gesprächstermin festlegen. Am besten schell einen Termin einholen zur kostenlose Erstberatung bei der - Schuldnerberatung Bonn-Beuel -

 

Termin einholen

Wir bieten Ihnen:

  • anerkannte Beratungsstelle gemäß § 305 InsO
  • Beratung bei Verbraucherinsolvenz - Privatinsolvenz
  • kostenlose Erstberatung
  • Hilfe bei Schulden - Schuldnerberatung Bonn-Beuel
  • Soforthilfe - Notfallhilfe ohne Wartezeit
  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Forderungsaufstellung für Gläubiger
  • Verhandlungen mit Gläubigern

Befreien Sie sich aus ihrer aktuellen misslichen Lage und gestalten Sie ihr Leben wieder lebenswert! Für uns bedeutet Schuldnerberatung: Wir zeigen Ihnen gerne zuverlässige Wege auf, die helfen, sich aus dem gefährlichen Kreislauf zu befreien in dem Sie sich derzeit befinden.

- Schuldnerberatung Bonn-Beuel -

Beratung mit Wunschtermin vereinbaren - Schuldnerberatung Bonn-Beuel

Teilen Sie uns Online Ihren Terminwunsch mit (bitte zwei Alternativtermine angeben).
So können wir schnell einen Gesprächstermin festlegen und lassen nicht noch mehr wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen.
In der Kanzlei Schulze-Lohne, Rechtsanwalt Jens Deneffe, erwarten Sie kompetente und freundliche Ansprechpartner zur Schuldner- und Insolvenzberatung.
- Kompetente Schuldnerhilfe Bonn-Beuel -

 

Rechtsanwalt Jens Deneffe
Schuldnerberatung - Bonn-Beuel
Wachsbleiche 1, 53111 Bonn

 

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch & Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr.

 

Online zur kostenlosen Erstberatung bei Schulden

0228 969 61 983 Termin anfragen

Pfändungsschutzkonto - gibt es so etwas?

Gut zu wissen: Ja, gibt es. Das 'P-Konto' gemäß §850K ZPO dient dem Schutz Ihrer Existenz. Leider garantiert es nicht sofort auf Anhieb die Verfügbarkeit Ihres geschützten Einkommens. Zur Erstellung einer P-Kontobescheinigung benötigen Sie

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden eigener Kinder
  • Bescheid der Familienkasse
  • Nachweis über eventuelle Sonderzahlungen (z.B. Besondere Zahlungen der Arbeitsagentur oder des JobCenters)

Unser Service: Wenn Sie einmalige Sozialleistungen bekommen oder z. B. Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöhen wir für Sie den Grundfreibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto. Unsere Arbeit ist erst dann beendet, wenn Sie jederzeit über Ihr geschütztes Einkommen verfügen können - Schuldnerberatung Bonn-Beuel

Wie Sie online ein P-Konto eröffnen...

 

... erfahren Sie hier!

Ihr Haus ist ihr Ruin?

Gut zu wissen: Mit einer Immobilie ist unter Umständen ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan möglich!

 

Unser Service an Immobilienbesitzer: Was das ist und wie das geht, darüber informieren Sie gern unsere qualifizierten Mitarbeiter und stehen mit kompetenter Beratung zur Seite. Sprechen Sie uns unverbindlich an - Schuldnerberatung Bonn-Beuel

Schnelle Schuldnerhilfe - Information

Wichtige Informationen zum Thema außergerichtliche Schuldenregulierung, Schuldnerhilfe und Prävention. Schließlich soll alles vermieden werden, was Sie wieder in diese missliche Lage bringen könnte...

 

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Kennen Sie die Arbeitgeberhaftung?

Wenn Gläubiger ihre Ansprüche durchsetzen wollen, gehören Lohn– und Gehaltspfändungen zu den ersten Maßnahmen die ergriffen werden. Sie als Arbeitgeber merken so häufig als einer der Ersten, dass sich einer Ihrer Mitarbeiter in einer schwierigen finanziellen Lage befindet.

Gleiches gilt bei der Offenlegung einer Lohn- oder Gehaltsabtretung: Ihr Mitarbeiter kann Ratenzahlungsverpflichtungen nicht erfüllen.

 

Gut zu wissen: Bei einer fehlerhaften Berechnung der Pfändungsfreigrenze haftet der Arbeitgeber als Drittschuldner. Und das sowohl gegenüber dem Mitarbeiter, als auch gegenüber dem Gläubiger!

 

Unser Service für Arbeitgeber: Bei telefonischer Anfrage informieren wir Sie gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr über z.B. Pfändungsfreigrenzen, Fristen oder Gläubigeranfragen.

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